Das Zeugnisverweigerungsrecht besagt, daß man die Auskunft über sich oder einen anderen unter bestimmten Umständen verweigern darf, z.B.vor Gericht.
Das wird manchmal missverstanden. Es sind nicht die Zeugnisse gemeint, die man seinem Arbeitgeber vor Einstellung vorlegen muss. Die sollten schon echt sein, speziell Diplome und Doktortitel.
Wenn sie nicht echt sind und zur Einstellung geführt haben, kann der Arbeitgeber aufgrund eines falschen Zeugnisses sogar die fristlose Kündigung aussprechen. Kann? Ein verantwortungsvoller Arbeitgeben MUSS das tun! Und... Adel verpflichtet!