ist der sinnferne Versuch, einen Entscheidungsbefugten durch, der Wichtigkeit und Schwere der Entscheidung nicht entsprechende, geringwertige Geschenke schwerst zu demütigen und somit Wert und Bedeutung seines Amtes durch diese Tat auf niederträchtige Weise herabzuwürdigen. Dies ist ein sehr verwerflicher strafbarer Tatbestand im Saarland.
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