Futt
klaufen

klaufen

Sich einer Sache unbefugt bemächtigen mit der Absicht, als Entschädigung für den eigentlichen Eigentümer einen angemessenen Geldbetrag zu hinterlegen. Diese Absicht wird jedoch selten ausgeführt.

Lass uns mal den Porsche klaufen!

User male 48 Mtbottle (Bayern) vor 16 Jahren
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