Der erhobene Mittelfinger ist bekanntlich eine beleidigende und unfreundliche Geste. Der erhobene Mittelfinger kann aber auch Ablehnung und Desinteresse ausdrücken.
Ein unfreundliches, unhöfliches oder auch beleidigendes Schriftstück (Brief, E-Mail, Chat etc.) kann man somit im übertragenen Sinne als „Schriftlichen Mittelfinger“ bezeichnen. Eine schriftliche Nachricht kommt nämlich wie eine Geste ohne gesprochenes Wort aus, sondern lebt von dem, was die Augen sehen.
Ebenso kann man auch ablehnende Schriftstücke wie Absagen als „Schriftlichen Mittelfinger“ bezeichnen, da der erhobene Mittelfinger wie schon erwähnt auch Ablehnung ausdrücken kann.
Beispiel 1:
Klaus möchte sich mit Jürgen auf ein Bier treffen. Deshalb lädt er Ihn per SMS ein. Jürgen hat keine Lust und schreibt darauf zurück. „Nö, keinen Bock, du Honk.“
Somit hat Jürgen Klaus einen schriftlichen Mittelfinger gezeigt.
Beispiel 2:
Jürgen hast sich auf einen Job beworben. Er hat eine Absage bekommen, die er als „schriftlicher Mittelfinger“ bezeichnet.