In dubio pro reo (Latein für „im Zweifel für den Angeklagten“) ist ein juristischerFachbegriff und bedeutet, dass ein Angeklagter vor Gericht niemals verurteilt werden darf, wenn Zweifel an seiner Schuld bestehen.
@David simpson ,.... "Si vis pacem para bellum!",... ist ein Antwort auf: "In dubio pro reo!" ,... weil dieses der Spruch der oder des Deutschritterorden's gewesen ist. Achtung,.. es gab die weißen Deutschritter & die roten Deutschritter,.. die roten Ritter waren aber zumeist eine nur noch kleine Splittergruppe des : "Templerorden", sozusagen: "ferro ignique, equo",... MfG eure Brunhilda Werwölfchen °°ALIAS°° Brunhilda Austrasiae DrlL
Brunhilda werwölfchenvor etwa 4 Monaten