eine Rechtsform für eine juristische Person mit ausgeprägtem Familiensinnn (haftungsbeschränkte Abhartzer-Gesellschaft) des Privatrechts. Zu den subsidiär gedulteten ethnokriminellen Kapitalgesellschaften gehörend, weshalb Mitglieder - der schuldunfähigen Kaste der Unabschiebbaren zugehörend- weshalb sie sich auch garantiert für die lebenslange Alimentation durch den dt. Steuerzahler qualifizieren
Froni: ''...die Clan GmbHs'' machen uns ja was vor...''
Zenzi: ''Machen uns in Täuschland was vor?''
Opfi: ''Wer in Dolchland in paar Jahren das Sagen haben wird"