Winkeladvokat ist eine abwertende Bezeichnung für einen Anwalt, dem es an juristischen Kenntnissen mangelt, der dies jedoch zu überspielen versucht und auch auf unlautere Methoden nicht verzichtet. Ursprünglich eine Bezeichnung für Personen, die sich, ohne Rechtsanwälte (alt: Advokat) zu sein, berufsmäßig damit befassen, die Rechtsangelegenheiten gegen Entgelt für andere zu erledigen.
Winkeladvokat bezeichnete früher jemanden, der ohne Rechtsanwalt zu sein juristische Tips gab. Heute bezeichnet es einen Anwalt, dem es an juristischen Kenntnissen mangelt.