Im deutschen Recht einen Rechtsbegriff bezeichenet dieser unbestimmte Rechtsbegriff bezeichnet dieser Paragraph einen gesetzlichen Tatbestands, einen Rechtssatzes oder eine sonstige Rechtsquelle, der vom Gesetzgeber mit einem vagen, mehrdeutigen oder nicht abschließend aufgezählten Inhalt versehen wird und dessen objektiver Sinn sich deshalb nicht sofort erschließt, was dem Gesetzesausleger einigen Ermessensspielraum erlaubt, was erfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, denn nämlich der Gesetzgeber bei der Festlegung eines gesetzlichen Tatbestands „sich eines Begriffs bedient, der einen Kreis von Sachverhalten deckt, oder eng umschriebene Tatbestandsmerkmale aufstellt, liegt in seinem Ermessen. Basta!
Dollypardongvor etwa 6 Monaten
Neulich bin ich in ne rassistische Fahrkartenkontrolle gekommen -ich bin nämlich blond!
Dritterzahnvor etwa 6 Monaten
Do blond lifes matter?
Dollypardongvor etwa 6 Monaten